Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.12.2002 - 16 Wx 233/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5470
OLG Köln, 27.12.2002 - 16 Wx 233/02 (https://dejure.org/2002,5470)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.12.2002 - 16 Wx 233/02 (https://dejure.org/2002,5470)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Dezember 2002 - 16 Wx 233/02 (https://dejure.org/2002,5470)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antragsberechtigung der Eigentümer einer Mehrhausanlage bei der Frage der zulässigen Nutzung einer Sondereigentumseinheit ; Voraussetzungen der Unzulässigkeit einer teilungserklärungswidrigen Umnutzung einer Eigentumseinheit von einer Gewerbe- zu einer Wohneinheit

  • Judicialis

    WEG § 14; ; WEG § 15

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG §§ 14 15
    Von der Teilungserklärung abweichende Nutzung des Sondereigentums

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit der Umnutzung einer Eigentumseinheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 27.11.2002 - 16 Wx 226/02

    Wohnungseigentum - Nutzung von Büroräumen im Keller als Wohnräume

    Auszug aus OLG Köln, 27.12.2002 - 16 Wx 233/02
    Es entspricht jedoch überwiegender Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, der sich der Senat seit längerem angeschlossen hat, eine vom Inhalt der Teilungserklärung abweichende Nutzung ausnahmsweise als zulässig anzusehen, wenn sie die übrigen Miteigentümer nicht stärker beeinträchtigt als die in der Teilungserklärung vorgesehene Nutzung ( Beschlüsse des Senats vom 15.2.2002 - 16 Wx 232/01-; vom 8.4.2002 - 16 Wx 45/02; vom 27.11.2002 -16 Wx 226/02; OLG Düsseldorf, ZMR 98, 247; BayOblG, NJW-RR 96, 1358; BayObLG, NZM 99, 130; OLG Karlsruhe, OLGR 01, 212 ).

    Hierbei ist eine typisierende, verallgemeinernde Betrachtung zugrunde zu legen ( Senat vom 27.11.2002 - 16 Wx 226/02 m. w. N. ).

  • OLG Köln, 15.02.2002 - 16 Wx 232/01

    WEG : Nutzung einer Wohnung als Patentanwaltsbüro

    Auszug aus OLG Köln, 27.12.2002 - 16 Wx 233/02
    Es entspricht jedoch überwiegender Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, der sich der Senat seit längerem angeschlossen hat, eine vom Inhalt der Teilungserklärung abweichende Nutzung ausnahmsweise als zulässig anzusehen, wenn sie die übrigen Miteigentümer nicht stärker beeinträchtigt als die in der Teilungserklärung vorgesehene Nutzung ( Beschlüsse des Senats vom 15.2.2002 - 16 Wx 232/01-; vom 8.4.2002 - 16 Wx 45/02; vom 27.11.2002 -16 Wx 226/02; OLG Düsseldorf, ZMR 98, 247; BayOblG, NJW-RR 96, 1358; BayObLG, NZM 99, 130; OLG Karlsruhe, OLGR 01, 212 ).
  • BayObLG, 28.10.1998 - 2Z BR 137/98

    Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Köln, 27.12.2002 - 16 Wx 233/02
    Es entspricht jedoch überwiegender Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, der sich der Senat seit längerem angeschlossen hat, eine vom Inhalt der Teilungserklärung abweichende Nutzung ausnahmsweise als zulässig anzusehen, wenn sie die übrigen Miteigentümer nicht stärker beeinträchtigt als die in der Teilungserklärung vorgesehene Nutzung ( Beschlüsse des Senats vom 15.2.2002 - 16 Wx 232/01-; vom 8.4.2002 - 16 Wx 45/02; vom 27.11.2002 -16 Wx 226/02; OLG Düsseldorf, ZMR 98, 247; BayOblG, NJW-RR 96, 1358; BayObLG, NZM 99, 130; OLG Karlsruhe, OLGR 01, 212 ).
  • OLG Karlsruhe, 15.01.2001 - 11 Wx 44/00

    Nutzung von Sondereigentum - abweichender Wortlaut der Teilungserklärung -

    Auszug aus OLG Köln, 27.12.2002 - 16 Wx 233/02
    Es entspricht jedoch überwiegender Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, der sich der Senat seit längerem angeschlossen hat, eine vom Inhalt der Teilungserklärung abweichende Nutzung ausnahmsweise als zulässig anzusehen, wenn sie die übrigen Miteigentümer nicht stärker beeinträchtigt als die in der Teilungserklärung vorgesehene Nutzung ( Beschlüsse des Senats vom 15.2.2002 - 16 Wx 232/01-; vom 8.4.2002 - 16 Wx 45/02; vom 27.11.2002 -16 Wx 226/02; OLG Düsseldorf, ZMR 98, 247; BayOblG, NJW-RR 96, 1358; BayObLG, NZM 99, 130; OLG Karlsruhe, OLGR 01, 212 ).
  • BayObLG, 23.05.1996 - 2Z BR 19/96

    Nutzung einer Wohnung als Wachstation für Polizeibeamte

    Auszug aus OLG Köln, 27.12.2002 - 16 Wx 233/02
    Es entspricht jedoch überwiegender Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, der sich der Senat seit längerem angeschlossen hat, eine vom Inhalt der Teilungserklärung abweichende Nutzung ausnahmsweise als zulässig anzusehen, wenn sie die übrigen Miteigentümer nicht stärker beeinträchtigt als die in der Teilungserklärung vorgesehene Nutzung ( Beschlüsse des Senats vom 15.2.2002 - 16 Wx 232/01-; vom 8.4.2002 - 16 Wx 45/02; vom 27.11.2002 -16 Wx 226/02; OLG Düsseldorf, ZMR 98, 247; BayOblG, NJW-RR 96, 1358; BayObLG, NZM 99, 130; OLG Karlsruhe, OLGR 01, 212 ).
  • OLG Celle, 30.05.2000 - 4 W 53/00

    Ungültigerklärung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Einstimmigkeitserfordernis

    Auszug aus OLG Köln, 27.12.2002 - 16 Wx 233/02
    Diesem Ergebnis steht die Entscheidung des OLG Celle vom 30.5.2000 nicht entgegen ( OLGR 00, 307 ).
  • OLG München, 15.05.2017 - 34 Wx 207/16

    Erfordernis einer Vereinbarung aller Eigentümer für die Umwandlung von Teil- in

    Auch ist die Bandbreite der möglichen Nutzung von Teileigentum, die ohne Zustimmung bewirkt werden könnte, sehr weit, so dass fraglich sein kann, ob eine Wohnungsnutzung bei typisierender, verallgemeinernder Betrachtungsweise geeignet wäre, eine das zulässige Maß überschreitende Beeinträchtigung der übrigen Eigentümer zu bewirken (hierzu BayObLG NJW-RR 1991, 849/850; NJW-RR 1996, 1358; OLG Köln vom 27.12.2002, 16 Wx 233/02, juris; Schneider in Riecke/Schmid § 1 Rn. 42).
  • OLG München, 11.11.2016 - 34 Wx 264/16

    Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum bei zulässiger Wohnnutzung des

    Auch ist die Bandbreite der zulässigen Nutzung von Teileigentum so weit gefasst, dass fraglich sein kann, ob eine Wohnnutzung bei typisierender, verallgemeinernder Betrachtungsweise geeignet wäre, eine das zulässige Maß überschreitende Beeinträchtigung der übrigen Eigentümer zu bewirken (hierzu BayObLG NJW-RR 1991, 849/850; NJW-RR 1996, 1358; OLG Köln vom 27.12.2002, 16 Wx 233/02, juris; Schneider in Riecke/Schmid § 1 Rn. 42).
  • LG Frankfurt/Main, 14.03.2019 - 13 S 108/18

    1. Sieht eine Teilungserklärung für eine Teileigentumseinheit ausdrücklich eine

    Insoweit legen die einschlägigen obergerichtlichen Entscheidungen im Falle des Wohnens in einer Teileigentumseinheit einen eher großzügigen Maßstab an, anders als dies in der umgekehrten Konstellation der Fall ist (OLG Köln, Beschluss vom 27.12.2002 - 16 Wx 233/02 = NJOZ 2003, 408; ähnlich Kammer, Urt. v. 30.8.2017 - 2-13 S 207/14 = ZWE 2017, 405).
  • OLG Köln, 10.01.2005 - 16 Wx 217/04

    Eigentümerbeschluss bei Nutzungsänderung einer Dachterrasse als Dachgarten

    In einem solchen Fall hat der Wohnungseigentümer einen Anspruch darauf, dass die übrigen Wohnungseigentümer die andere Art der Nutzung hinnehmen, ohne dass es einer Änderung der Teilungserklärung bedürfte ( Senat, Beschluss vom 27.12.2002 - 16 Wx 233/02 -, OLGR 2003, 113; BayObLG NZM 1999, 130 und NZM 2001, 137; MüKo-BGB/ Commichau, 4. Aufl. 2004, § 13 WEG Rdn. 17; Schuschke, NZM 2001, 497, 502 ).
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Rechtsprechung
   OLG München, 26.06.2002 - 7 U 5730/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5883
OLG München, 26.06.2002 - 7 U 5730/01 (https://dejure.org/2002,5883)
OLG München, Entscheidung vom 26.06.2002 - 7 U 5730/01 (https://dejure.org/2002,5883)
OLG München, Entscheidung vom 26. Juni 2002 - 7 U 5730/01 (https://dejure.org/2002,5883)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines subordinationsrechtlichen Vertriebs-Franchising-Formularvertrages; Inhaltskontrolle; Belastung des Franchisenehmers mit dem Amortisations-, Liquiditäts- und Delcredere-Risiko; Ausschluss eines Ausgleichsanspruchs ; Unangemessene Benachteiligung ; ...

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Einseitige formularmäßige Belastung des Franchisenehmers mit dem Amortisations-Liquiditäts- und Delcredere-Risiko ist unwirksam

  • Judicialis

    HGB § 87 a Abs. 2; ; HGB § ... 89 b; ; HGB § 90 a Abs. 1 Satz 3; ; AGBG § 1 Abs. 2 a.F.; ; AGBG § 6 Abs. 1 a.F.; ; AGBG § 6 Abs. 3 a.F.; ; AGBG § 9; ; AGBG § 10; ; AGBG § 11; ; AGBG § 9 Abs. 1; ; AGBG § 24 a.F.; ; BGB § 138; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 254; ; BGB § 339; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt.; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 1 Ziffer 1 n.F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de

    Rückerstattung von Franchise-Gebühren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - F.M. Franchisesystem -, Franchise für die Vermittlung von Baufinanzierungen, Baufinanzierungsvermittlung, Baufi, Subordination, unangemessene Benachteiligung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2002, 2521
  • DB 2002, 2433
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.12.1994 - VIII ZR 46/94

    Anwendung des VerbrKrG auf den Bezug von Waren im Rahmen eines Franchisevertrages

    Auszug aus OLG München, 26.06.2002 - 7 U 5730/01
    In Anwendung der vom Bundesgerichtshof zur Rückabwicklung bei Franchiseverhältnissen entwickelten Grundsätze der sogenannten Saldotheorie (vgl. Urteil vom 14.12.1994, ZIP 1995, 105, 109 = WM 1995, 284, 288) muß sich der Kläger hierbei jedenfalls keinen höheren Abzug gefallen lassen, als er ihn in seinem Klageantrag ohnehin bereits dadurch berücksichtigt hat, daß er nur 1/3 der von ihm bezahlten Gebühren zurückverlangt.

    In diesem Zusammenhang teilt der Senat die Auffassung von Giesler (WM 2001, 1441, 1442; in diesem Sinne wohl auch BGH WM 1995, 284, 288), nach der das zur Verfügung gestellte Know-how dann keinen Wert darstellt, wenn es ausschließlich im Zusammenhang mit weiteren Leistungen des Franchisegebers (wie z.B. laufender Programmpflege etc.) genutzt werden kann, die nach dem Scheitern des Franchiseverhältnisses nicht mehr zur Verfügung stehen.

  • BGH, 03.04.1998 - V ZR 6/97

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung einer Vertragsstrafe in einem

    Auszug aus OLG München, 26.06.2002 - 7 U 5730/01
    Darüber hinaus hätte ihm diese Möglichkeit bewußt sein müssen (BGH, Urteil vom 03.04.1998, NJW 1998, Seite 2600, 2601).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 03.04.1998, NJW 1998, 2600, 2601) sind auch Vertragsstrafenklauseln unter dem Gesichtspunkt des § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam, wenn der Verwender der Klausel mißbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne die Interessen des Vertragspartners von vorne herein hinreichend zu berücksichtigen.

  • BGH, 10.12.1992 - I ZR 186/90

    Fortsetzungszusammenhang - Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus OLG München, 26.06.2002 - 7 U 5730/01
    Dieser uneingeschränkte Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ist zwar im Rahmen einer Individualvereinbarung grundsätzlich zulässig und verbindlich, als Regelung in allgemeinen Geschäftsbedingungen jedoch mit wesentlichen Grundgedanken des Vertragsstraferechts nicht zu vereinbaren und als unangemessene Benachteiligung der Klägerin im Sinne des § 9 AGBG anzusehen (BGH, Urteil vom 10.12.1992, BGHZ 121, 13, 19).
  • BGH, 12.11.1986 - VIII ZR 280/85

    Schadensersatz bei Mitwirkung am Zustandekommen eines sittenwidrigen und damit

    Auszug aus OLG München, 26.06.2002 - 7 U 5730/01
    Ob der Franchisevertrag darüberhinaus aufgrund der den Kläger belastenden Regelungen (auch) gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtig ist, weil er aufgrund der Vielzahl der den Franchisegeber einseitig begünstigenden und den Kläger übermäßig in seiner wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit beschränkenden Bestimmungen im Ganzen sittenwidrig ist (vgl. BGH, Urteil vom 12.11.1986, NJW 1987, 639), bedarf aufgrund der anderweitig bestehenden Unwirksamkeit keiner weiteren Betrachtung.
  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 184/94

    Wirksamkeit des Time-Sharings von Ferienwohnungen

    Auszug aus OLG München, 26.06.2002 - 7 U 5730/01
    Da die Unwirksamkeit zahlreiche, den Kern der unternehmerischen Betätigung des Franchisenehmers betreffende Einschränkungen, daneben aber auch die vereinbarte Vergütungsregelung betrifft, verbleibt nach Auffassung des Senats ein der Auffüllung durch dispositives Recht oder durch ergänzende Vertragsauslegung zugänglicher Rest nicht mehr (siehe BGH, Urteil vom 30.06.1995, BGHZ 130, 150, 155 f.).
  • BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 102/98

    Wirksamkeit eines Vertragsstrafeversprechens zur Absicherung von Beschäftigungs-

    Auszug aus OLG München, 26.06.2002 - 7 U 5730/01
    Eine solche Regelung ist nur zulässig, wenn gewichtige Umstände vorliegen, die die Vertragsstrafenregelung trotz der Abweichung von dem Verschuldenserfordernis des § 339 BGB mit Recht und Billigkeit noch vereinbar erscheinen lassen (siehe BGH, Urteil vom 26.05.1999, NJW 1999, 2662, 2663 f.; Baumbach/Hopt, HGB, 30. Auflage, Rn. 5 zu § 348 HGB, Palandt, 61. Auflage, Rn. 33 zu § 11 AGBG).
  • BGH, 12.11.1986 - I ZR 209/84

    Wirksamkeit einer Kundenschutzklausel

    Auszug aus OLG München, 26.06.2002 - 7 U 5730/01
    Da im Bereich des Subordinations-Franchise eine mit der Absatzmittlung durch Handelsvertreter vergleichbare Interessenlage mit der Folge der Schutzbedürftigkeit des Franchise-Nehmers besteht, ist dieses nachvertragliche Wettbewerbsverbot ohne Karenzentschädigung nicht nur wegen analoger Anwendbarkeit des § 90 a Abs. 1 Satz 3 HGB, sondern auch wegen Verstoßes gegen § 9 AGBG a.F. unwirksam (siehe dazu BGH, Urteil vom 12.11.1986, WM 1987, 512, 513; Wolf/Horn/Lindacher, AGBG, 4. Auflage 1999, § 9 AGBG, Rn. F 110; Graf von Westphalen, Vertragsrecht und AGB-Klauselwerke, "Franchising", Rn. 40/41; Ulmer/Brandner/Hensen, AGBG, 9. Auflage 2001, Anhang §§ 9 bis 11 AGBG Rn. 363; Emmerich JUS 1995, 761, 764; Martinek, ZIP 1988, 1362, 1378).
  • OLG Hamburg, 27.01.2011 - 3 U 260/08

    Handelsvertretervertrag: Wirksamkeit eines nachvertraglich vereinbarten

    Auch aus dem von der Klägerin in Bezug genommenen Urteil des OLG München (BB 2002, 2521 = Anlage K 19) ergibt sich nichts anderes, denn das dort unter I.3.e) behandelte Wettbewerbsverbot wurde vom OLG München als schon AGB-rechtlich unwirksam bewertet.
  • OLG Düsseldorf, 07.09.2009 - 16 U 62/08

    Sittenwidrigkeit eines Franchise- und Untermietvertrags

    aa) Eine sittenwidrige Knebelung wird bei Franchiseverträgen insbesondere dann bejaht, wenn der Franchisenehmer annähernd vollkommen dem Willen des Franchisegebers unterworfen und faktisch zum Angestellten im eigenen Betrieb wird; weiter wird auf eine einseitige Risikoverteilung abgestellt (vgl. etwa OLG Hamm, Urt. v. 13.03.2000 - 8 U 113/99, NZG 2000, 1169, 1170 f., OLG München, Urt. v. 26.06.2002 - 7 U 5730/01, BB 2002, 2521ff).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.2013 - 16 U 36/12

    Ausgleichsansprüche eines Franchise-Partners einer Handwerksbäckerei-Kette nach

    Ob § 89b HGB überhaupt im Franchiseverhältnis ebenso wie im Vertragshändlerverhältnis analog anwendbar ist, bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung (dafür OLG Celle, Urteil v. 19.04.2007, 11 U 279/06, BB 2007, 1862; LG Frankfurt/Main, Urteil v. 10.12.1999, 3/8 O 28/99; LG Mönchengladbach, Urteil v. 29.06.2010, 3 O 324/09, vgl. auch OLG München, Urteil v. 26.06.2002, 7 U 5730/01, zit. nach juris, Rn. 50; weitere Nachweise bei Flohr , BB 2007, 1862, 1866 und Prasse , MDR 2008, 122, 124).
  • LG München I, 24.03.2016 - 5 O 16652/15

    Nachträgliches Wettbewerbsverbot für Partnerin eines Fitnessstudios

    Außerdem sei die Regelung aufgrund des Ausschlusses des Fortsetzungszusammenhangs als unangemessene Benachteiligung unwirksam (OLG München, Urteil v. 26.6.2002, Az.: 7 U 5730/01).
  • LG Hamburg, 05.12.2008 - 412 O 152/06

    Wirksamkeit von nachträglichen Wettbewerbsverboten bei mittelbar oder unmittelbar

    Zur Unwirksamkeit von Wettbewerbsvereinbarungen ohne (hinreichende) Karenzentschädigung beruft sich die Klägerin auch auf die Urteile des OLG München, NJW-RR 1995, 292; sowie BB 2002, 2521 [OLG München 26.06.2002 - 7 U 5730/01] (- Anlage K 19 -).
  • LG Mainz, 16.01.2004 - 11 HKO 76/02

    - EFS 1 -, wichtiger Grund, unwirksame Bestimmungen in formularmäßigem HVV,

    Eine solche Regelung ist auch im kaufmännischen Verkehr nicht zulässig (vgl. BGHZ 121, 13; BGH MDR 93, 635; OLG München OLGR 03, 113).
  • LG Mainz, 20.06.2006 - 12 HKO 82/05

    Franchisevertrag; Allgemeine Geschäftsbedingungen: Nichtigkeit eines den Vertrieb

    Denn die unternehmerische Selbständigkeit auch des Franchisenehmers bringt es mit sich, dass diesem ein Kernbereich eigener wirtschaftlicher Entfaltungsmöglichkeit und Entscheidungsfreiheit verbleibt (OLG München, BB 2002, 2521).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.09.2002 - 16 Wx 135/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2614
OLG Köln, 20.09.2002 - 16 Wx 135/02 (https://dejure.org/2002,2614)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.09.2002 - 16 Wx 135/02 (https://dejure.org/2002,2614)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. September 2002 - 16 Wx 135/02 (https://dejure.org/2002,2614)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Billigung eines Verwaltervertrages im Wege eines Mehrheitsbeschlusses ; Bevollmächtigung eines Verwalters bis zu bestimmten Höchstbeträgen selbständig Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in Auftrag zu geben; Kostenverteilungsschlüssel bei WEG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 8
  • NZM 2002, 1002
  • ZMR 2003, 604
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Köln, 13.07.2001 - 16 Wx 115/01

    Ermächtigung eines Wohnungseigentümers zum Abschluss des Verwaltervertrages;

    Auszug aus OLG Köln, 20.09.2002 - 16 Wx 135/02
    Wenn es aber - wie vorliegend (vgl. § 8 der Teilungserklärung) - an einer entsprechenden Vereinbarung fehlt, ist die allgemeine Erweiterung der gesetzlichen Vertretungsmacht eines Verwalters durch einen Mehrheitsbeschluss oder durch Bestimmungen im Verwaltervertrag rechtlich unbedenklich (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13.07.2001 - 16 Wx 115/01 - = NZM 2001, 991 = OLGReport Köln 2001, 415 = ZMR 2002, 155 und 26.10.2001 - 16 Wx 181/01; BayObLG NZM 2001, 959 =ZMR 2002, 61; OLG Hamm NZM 2001, 49 = NJW-RR 2001, 226 = ZMR 2001, 133; Gottschalg ZWE 2001, 185 [186]; Schmidt, ZWE 2001, 137 [139])).

    Dazu gehört gerade auch die Vereinbarung von Regelungen über die gerichtliche Vertretung, da diese eine schnelle und effektive Wahrung der Interessen der Wohnungseigentümergemeinschaft ermöglichen (BayObLG WuM 1987, 38; Senatsbeschluss vom 13.07.2001 a.a.O.).

    Ob allerdings die allgemeine Übertragung des Abschlusses eines Verwaltervertrags auf den Verwaltungsbeirat, ohne dass diesem abgesehen von der Laufzeit Vorgaben zu Essentials des abzuschließenden Vertrags gemacht werden, ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, ist zweifelhaft (vgl. Senatsbeschluss vom 13.07.2001 a.a.O.).

    Sowohl deren Begründung wie auch die Ausgestaltung sind daher einem Mehrheitsbeschluss zugänglich (vgl. Becker/Kümmel ZWE 2001, 128 [133 f.]. Wenn aber eine Entscheidungskompetenz der Eigentümerversammlung besteht, ist sie auch darin frei, in welcher Weise sie hiervon Gebrauch macht, ob sie etwa sich selbst den Vertragsschluss vorbehält oder ob sie das Aushandeln und den Abschluss des Verwaltervertrags - ggfls. mit mehr oder weniger detaillierten Vorgaben - delegiert. Dadurch, dass die Eigentümerversammlung mehrheitlich den Vertragsschluss auf den Verwalterbeirat delegiert, macht sie daher ebenfalls in einer bestimmten Weise von ihrer Entscheidungskompetenz Gebrauch (Senatsbeschluss vom 13.07.2001 a.a.O.; OLG Hamm a.a.O.; Drasdo a.a.O.; ebenso im Ergebnis auch Schmidt ZWE 2001, 137 [140]).

  • OLG Düsseldorf, 30.07.1997 - 3 Wx 61/97

    Übertragung der Entscheidung über die Durchführung von Instandhaltungs- und

    Auszug aus OLG Köln, 20.09.2002 - 16 Wx 135/02
    Die in dem Beschluss vom 24.09.1997 in bezug genommene Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30.07.1997 - 3 Wx 61/97 - betrifft ohnehin nicht die Frage, inwieweit der Abschluss eines Verwaltervertrags auf den Verwaltungsbeirat delegiert werden kann.

    Vielmehr ging es darum, ob im Wege eines Mehrheitsbeschlusses ein Verwaltervertrag gebilligt werden kann, in dem der Verwalter bevollmächtigt wurde, bis zu bestimmten Höchstbeträgen - zum Teil mit vorheriger Zustimmung des Verwaltungsbeirats - selbständig Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in Auftrag zu geben (OLG Düsseldorf WuM 1997, 639 m. abl. Anm. Münstermann-Schlichtmann).

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Köln, 20.09.2002 - 16 Wx 135/02
    Die gegen die Entscheidung gerichteten Angriffe in der Rechtsbeschwerde, mit denen geltend gemacht wird, den Eigentümern habe bei der Abstimmung über die Jahresabrechnung das Bewusstsein gefehlt, die gesetzliche Regelung zu ändern, liegen schon deshalb neben der Sache, weil die Änderung bereits Jahre zuvor in dem nicht angefochtenen Beschluss vom 16.05.1994 erfolgt ist und der Beteiligte zu 1. sich in den Tatsacheninstanzen bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.09.2000 - V ZB 58/99 - zur Nichtigkeit vereinbarungsersetzender Mehrheitsbeschlüsse selbst darauf berufen hatte, dass entsprechend diesem Beschluss abgerechnet werden müsse.
  • OLG Düsseldorf, 24.09.1997 - 3 Wx 221/97

    Haftung der Mitglieder des Verwaltungsbeirats; Begriff der groben Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 20.09.2002 - 16 Wx 135/02
    Der teilweise vertretenen Meinung, dass eine allgemeine Delegation des Abschlusses des Verwaltervertrages ohne Vorgabe von Eckdaten zur Nichtigkeit des Verwaltervertrags führe, da das Aushandeln und der Abschluss eines derartigen Vertrages ureigenste Aufgabe der Gemeinschaft sei und Kompetenzübertragungen auf die Mitglieder des Verwaltungsbeirats ohne Vereinbarung nur durch Mehrheitsbeschluss nicht möglich seien (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.09.1997 - 3 Wx 221/97 - NZM 1998, 36 = ZMR 1998, 104 = WuM 1998, 50 = ZfIR 1998, 37; Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 26 Rdn. 85) vermag der Senat sich nicht anzuschließen.
  • OLG Hamm, 19.10.2000 - 15 W 133/00

    Antragsbefugnis eines einzelnen Wohnungseigentümers, Bevollmächtigung des

    Auszug aus OLG Köln, 20.09.2002 - 16 Wx 135/02
    Wenn es aber - wie vorliegend (vgl. § 8 der Teilungserklärung) - an einer entsprechenden Vereinbarung fehlt, ist die allgemeine Erweiterung der gesetzlichen Vertretungsmacht eines Verwalters durch einen Mehrheitsbeschluss oder durch Bestimmungen im Verwaltervertrag rechtlich unbedenklich (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13.07.2001 - 16 Wx 115/01 - = NZM 2001, 991 = OLGReport Köln 2001, 415 = ZMR 2002, 155 und 26.10.2001 - 16 Wx 181/01; BayObLG NZM 2001, 959 =ZMR 2002, 61; OLG Hamm NZM 2001, 49 = NJW-RR 2001, 226 = ZMR 2001, 133; Gottschalg ZWE 2001, 185 [186]; Schmidt, ZWE 2001, 137 [139])).
  • BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97

    Beteiligteneigenschaft des Verwalters im Beschlußanfechtungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 20.09.2002 - 16 Wx 135/02
    Die andere Hälfte der Gerichtskosten 3. Instanz war dem Beteiligten zu 6. aufzuerlegen, da er mit der nicht ordnungsgemäßen Verbuchung der 6.175,64 DM die ihm aus dem Verwaltervertrag gegenüber obliegenden Pflichten verletzt hat und der deswegen bestehende materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft bereits bei der gerichtlichen Kostenentscheidung zu berücksichtigen ist (vgl. BGH NJW 1998, 755 = NZM 1998, 78).
  • BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 21/01

    Mehrheit bei der Beschlussfassung in der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Köln, 20.09.2002 - 16 Wx 135/02
    Wenn es aber - wie vorliegend (vgl. § 8 der Teilungserklärung) - an einer entsprechenden Vereinbarung fehlt, ist die allgemeine Erweiterung der gesetzlichen Vertretungsmacht eines Verwalters durch einen Mehrheitsbeschluss oder durch Bestimmungen im Verwaltervertrag rechtlich unbedenklich (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13.07.2001 - 16 Wx 115/01 - = NZM 2001, 991 = OLGReport Köln 2001, 415 = ZMR 2002, 155 und 26.10.2001 - 16 Wx 181/01; BayObLG NZM 2001, 959 =ZMR 2002, 61; OLG Hamm NZM 2001, 49 = NJW-RR 2001, 226 = ZMR 2001, 133; Gottschalg ZWE 2001, 185 [186]; Schmidt, ZWE 2001, 137 [139])).
  • OLG Köln, 21.11.2001 - 16 Wx 185/01

    Ungenaue Protokollierung der Anwesenheit in der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Köln, 20.09.2002 - 16 Wx 135/02
    Der Beteiligte zu 1. verkennt Inhalt und Reichweite der Senatsentscheidung vom 21.11.2001 - 16 Wx 185/01- (= OLGReport Köln 2002, 137), auf die seine Rüge gestützt ist.
  • BGH, 16.07.1997 - XII ZB 97/96

    Voraussetzungen der Vorlage

    Auszug aus OLG Köln, 20.09.2002 - 16 Wx 135/02
    Eine Abweichung im Sinne des § 28 Abs. 2 FGG liegt aber nur dann vor, wenn die unterschiedlich beantwortete Rechtsfrage nicht nur für die jetzt zu treffende Entscheidung erheblich ist, sondern auch für die vorausgegangene Entscheidung des anderen Gerichts erheblich war, also die Grundlage jener Entscheidung gebildet hat (vgl. BGH NJW-RR 1997, 1162; BGH NJW 1989, 668), was wegen der Vorgabe von "Eckdaten" für den abzuschließenden Verwaltervertrag nicht der Fall war.
  • BGH, 12.10.1988 - IVb ZB 37/88

    Vorlage - BGH - Abweichung - Erheblichkeit

    Auszug aus OLG Köln, 20.09.2002 - 16 Wx 135/02
    Eine Abweichung im Sinne des § 28 Abs. 2 FGG liegt aber nur dann vor, wenn die unterschiedlich beantwortete Rechtsfrage nicht nur für die jetzt zu treffende Entscheidung erheblich ist, sondern auch für die vorausgegangene Entscheidung des anderen Gerichts erheblich war, also die Grundlage jener Entscheidung gebildet hat (vgl. BGH NJW-RR 1997, 1162; BGH NJW 1989, 668), was wegen der Vorgabe von "Eckdaten" für den abzuschließenden Verwaltervertrag nicht der Fall war.
  • OLG Hamburg, 18.06.2001 - 2 Wx 72/97

    Bindung des Rechtsvorgängers eines Wohnungseigentümers an Beschlüsse der

  • OLG Köln, 09.07.1990 - 16 Wx 173/89

    Geltendmachung einer Sondervergütung im Kostenfestsetzungsverfahren; Wirksamkeit

  • OLG Köln, 17.01.1996 - 16 Wx 202/95

    Ermächtigung des Verwalters zur Entnahme von Prozesskostenvorschüssen aus dem

  • OLG Köln, 20.11.1996 - 16 Wx 217/96

    Umlage der Kosten eines Rechtsgutachtens

  • OLG Köln, 29.10.2001 - 16 Wx 181/01
  • LG Frankfurt/Main, 07.06.2018 - 13 S 88/17

    Eine Beschränkung des Rederechts von Eigentümern auf der Versammlung muss unter

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist umstritten, welche Anforderungen an die Nichtigkeit zu stellen sind (OLG Köln NZM 2002, 1002; LG Dortmund Urteil vom 24.05.2016 1 S 445/15; 11 S 232/12 eher streng; dagegen OLG Köln NZM 2002, 1002 eher großzügig).
  • LG Köln, 31.01.2013 - 29 S 135/12

    Verwalterbestellung ohne Vergleichsangebote unzulässig!

    Die Wohnungseigentümer müssen zumindest die Eckdaten des Verwaltervertrages kennen und diese müssen vom Ermächtigungsbeschluss umfasst sein (OLG Köln, Beschl. v. 13.07.2011 - 16 Wx 115/01; OLG Köln, Beschl. v. 20.09.2002 - 16 Wx 135/02; siehe auch Jennißen/Jennißen, WEG, 3. Auflage, § 26 Rn. 83).
  • OLG Frankfurt, 05.02.2007 - 20 W 409/05

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde eines

    Dies ist jedenfalls dann zulässig, wenn die Eckdaten des Vertrages vorliegen (vgl. dazu OLG Köln NZM 2001, 991; NZM 2002, 1002; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 26 Rz. 31 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.2007 - 3 Wx 139/06

    Berechtigung des Verwalters einer Wohneigentumsanlage zur Beauftraguung eines

    Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Köln (NJW-RR 2003, 8), der die Kammer sich anschließe, sei ein solcher Beschluss nur anfechtbar, nicht jedoch von Anfang an nichtig.
  • BayObLG, 26.09.2003 - 2Z BR 25/03

    Ansprüche des Eigentümers gegen die Gemeinschaft bei Gefährdung von

    Wegen der grundsätzlich bestehenden Entscheidungskompetenz der Wohnungseigentümer ist der Beschluss auch nicht nichtig (OLG Köln ZMR 2003, 604/605; ebenso LG Bonn ZMR 2003, 610; siehe auch Niedenführ/Schulze § 26 Rn. 32; a.A. wohl OLG Düsseldorf ZMR 1998, 104).
  • OLG Köln, 22.11.2002 - 16 Wx 153/02

    Abberufung des WEG -Verwalters

    Der Vorwurf der nicht korrekten Jahresabrechnung durch den Antragsgegner T., wie sie der Senat in dem Verfahren 16 Wx 135/02 bzw. 8 T 159/00 LG Bonn zugrunde gelegt hat, bedeutet kein so erhebliches Fehlverhalten, das Anlass zu einer außerordentlichen Abberufung sein könnte.
  • OLG Köln, 15.10.2003 - 16 Wx 137/03

    Vertretung der Sondereigentümer in der Eigentümerversammlung; Zulässigkeit der

    Das Landgericht hat mit Recht und mit zutreffender Begründung auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird und die in jeder Hinsicht in Einklang steht mit den Senatsbeschlüssen vom 21.11.2001 - 16 Wx 185/01 - (OLGReport Köln 2002, 137) - und 20.09.2002 - 16 Wx 135/02, die Erstbeschwerde zurückgewiesen.
  • KG, 05.02.2008 - 24 W 106/07

    Wohnungseigentumsverwaltervertrag: Wirksamwerden bei Abschluss durch den

    Jedenfalls dann, wenn der entsprechende Ermächtigungsbeschluss nicht angefochten wird, ist ein auf seiner Grundlage geschlossener Verwaltervertrag wirksam (OLG Köln NZM 2002, 1002; Abramenko in Riecke/Schmid, WEG, RN 37 zu § 26; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Auflage, RN 36 zu § 26 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 17.12.2002 - 8 W 389/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6212
OLG Celle, 17.12.2002 - 8 W 389/02 (https://dejure.org/2002,6212)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.12.2002 - 8 W 389/02 (https://dejure.org/2002,6212)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. Dezember 2002 - 8 W 389/02 (https://dejure.org/2002,6212)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltsgebühren: Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten des Berufungsbeklagten im Verfahren zur Vorbereitung eines Zurückweisungsbeschlusses

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Notwendigkeit der Beauftragung eines Berufungsanwalts für den Berufungsbeklagten

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Beauftragung eines Berufungsanwalts für den Berufungsbeklagten

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91 Abs. 1 § 522 Abs. 2
    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten im Berufungsverfahren bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 763
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Oldenburg, 08.05.2003 - 2 W 26/03

    Anwaltskosten des Berufungsbeklagten bei Rücknahme der Berufung durch den Kläger;

    (a. A. OLG Celle, OLGR 2003, 113 f.).

    Die Rechtsbeschwerde war zuzulassen, da eine Divergenz zwischen der Entscheidung des Senats und derjenigen des Oberlandesgerichts Celle vom 17.12.2002 (OLGR Celle 2003, 113 f) besteht.

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.07.2002 - 4 U 10/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6035
OLG Düsseldorf, 16.07.2002 - 4 U 10/02 (https://dejure.org/2002,6035)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.07.2002 - 4 U 10/02 (https://dejure.org/2002,6035)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Juli 2002 - 4 U 10/02 (https://dejure.org/2002,6035)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB § 917 Abs. 1; ; BGB § 1004 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 917 Abs. 1 § 1004 Abs. 2
    Notwegrecht hinsichtlich einer Tiefgaragenzufahrt bei jahrzehntelanger Tolerierung der Mitbenutzung

  • ibr-online

    Mitbenutzung der Tiefgaragenzufahrt als entgeltliches Notwegerecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 935 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.04.1985 - V ZR 152/83

    Baulast als Rechtsgrund für die Nutzung eines Grundstücks; Voraussetzungen der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.07.2002 - 4 U 10/02
    Die - zumindest entsprechende - Anwendung des § 917 Abs. 1 BGB kommt nämlich auch in Betracht, wenn der Notwegberechtigte auf die Mitbenutzung der Garageneinfahrt- und ausfahrt des Nachbarn angewiesen ist, um zu den Stellplätzen im Keller seines Gebäudes zu gelangen (vgl. BGH NJW 1985, 1952).

    Voraussetzung ist weiterhin, dass die Beklagte von den Teileigentümern die Einräumung eines Notwegs verlangt haben, da dieses Verlangen für die Entstehung der Duldungspflicht aus § 917 Abs. 1 BGB konstitutiv ist (BGH NJW 1985, 1952).

  • OLG Frankfurt, 10.03.1981 - 8 U 219/80
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.07.2002 - 4 U 10/02
    Dabei ist grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen (Palandt-Bassenge, a.a.O., § 917 Rn 5); entscheidend sind jedoch stets die Umstände des Einzelfalls (OLG Frankfurt, MDR 1981, 932).

    Eine großzügigere Betrachtung ist jedoch möglich und auch geboten, wenn es dem Notwegberechtigten - wie im Streitfall - allein um die Mitbenutzung einer bereits für den Kraftfahrzeugverkehr voll ausgebauten Privatstraße geht (OLG Frankfurt, MDR 1981, 932).

  • BGH, 14.07.2000 - V ZR 384/98

    Erlöschen einer Auflassungsvormerkung nach Nichteintritt einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.07.2002 - 4 U 10/02
    Allerdings ergibt sich die Duldungspflicht nicht aus der Vormerkung, da die Kläger dem dadurch gesicherten Anspruch auf Zustimmung zur Eintragung einer Grunddienstbarkeit nach Ablauf von mehr als 30 Jahren seit Bewilligung der Vormerkung (§ 195 BGB) die Einrede der Verjährung entgegensetzen können (vgl. BGH, NJW 2000, 3496; MK-Wacke, BGB, 3. Aufl., § 888 Rn 4; Palandt/ Bassenge, BGB, 61. Aufl., § 888 Rn 6).
  • BGH, 19.12.1975 - V ZR 38/74

    Duldung von Niederspannungsleitungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.07.2002 - 4 U 10/02
    Auf ein aus einem Leihvertrag abgeleitetes Recht zum Gebrauch können sie sich auch nicht berufen, weil die Kläger zu 1) bis 3) und 5) als Einzelrechtsnachfolger der Ersterwerber dadurch nicht gebunden wären (vgl. BGH NJW 1976, 416; MK-Medicus, a.a.O., § 1004 Rn 54; Staudinger-Gursky, BGB, § 1004 Rn 191).
  • BGH, 04.05.1984 - V ZR 82/83

    Zulässigkeit einer nicht gegen sämtliche Miteigentümer des Verbindungsgrundstücks

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.07.2002 - 4 U 10/02
    Zwar reicht dafür nicht aus, dass die Beklagte sich im Berufungsverfahren gegenüber den Klägern auf ein Notwegrecht berufen hat, weil es sich bei dem Verlangen um eine empfangsbedürftige Willenserklärung handelt, die bei einer Mehrheit von Duldungspflichtigen gegenüber allen abzugeben ist (BGH NJW 1984, 2210).
  • OLG Celle, 13.04.1999 - 4 U 205/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.07.2002 - 4 U 10/02
    Wenn sie die Beklagte nunmehr auf die Benutzung eines Parkhauses verweisen wollen, widerspricht das Treu und Glauben (vgl. OLG Celle, MDR 2000, 81).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - 4 LB 15/14

    Erhebung von Straßenausbaubeiträgen; Sicherung der Zugangsmöglichkeit; Verbindung

    Wie jede Willenserklärung kann auch das Duldungsverlangen konkludent abgegeben werden (siehe OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.07.2002 - 4 O 10/02 -, BauR 2003, 935).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.12.2002 - 16 Wx 196/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4693
OLG Köln, 13.12.2002 - 16 Wx 196/02 (https://dejure.org/2002,4693)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.12.2002 - 16 Wx 196/02 (https://dejure.org/2002,4693)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Dezember 2002 - 16 Wx 196/02 (https://dejure.org/2002,4693)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Zur Bestimmung des Wertes des Beschwerdegegenstandes bei einer Rüge nicht ordnungsgemäßer Ansätze in der Jahresabrechnung einer Eigentümerversammlung ; Zur Ansetzung einer gesonderten Beschwer für einzelne Entlastungsbeschlüsse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2003, 125
  • ZMR 2003, 959
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92

    Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Köln, 13.12.2002 - 16 Wx 196/02
    Die form- und fristgerecht eingelegte weitere sofortige Beschwerde ist ohne Rücksicht auf den Wert des Beschwerdegegenstandes (Beschwerdewert) zulässig ( vgl. BGH NJW 92, 3305) und hat auch in der Sache einen vorläufigen Erfolg.
  • BGH, 31.03.2011 - V ZB 236/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Bemessung des Interesses an der Entlastung oder

    Dieser wird sich nicht ohne weiteres in einem Prozentsatz der Gesamtabrechnung für das Wirtschaftsjahr bemessen lassen (so aber offenbar OLG Köln, NZM 2003, 125; Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl., § 49a GKG Rn. 12 - Verwalterentlastung).
  • LG München I, 19.09.2022 - 36 T 6052/22

    Streitwert für die Anfechtung von Beschlüssen einer Eigentümerversammlung

    Ihr Wert hängt nicht vom Volumen der Jahresabrechnung ab (a.A. zur Rechtslage vor der WEG-Reform 2007 OLG Köln NZM 2003, 125), sondern ist nach billigem Ermessen zu bestimmen; fehlen besondere Anhaltspunkte für einen höheren Wert, ist eine Bewertung mit 1.000 EUR sachgerecht (BGH NJW-RR 2011, 1026 Rn. 12; LG München I, Urteil vom 13. Juli 2022 - 1 S 2338/22 WEG -, Rn. 56, juris; Greiner, Wohnungseigentumsrecht, § 13 Rz. 72).
  • LG Frankfurt/Oder, 15.12.2009 - 6a S 41/09

    Wohnungseigentumssache: Wahrung der Anfechtungsfrist bei verzögerter Zustellung

    c) Hinsichtlich der Anfechtungsklage zum TOP 4 (Verwalterentlastung) ist angesichts des fehlenden Sachvortrags zur Höhe eines möglichen Schadensersatzanspruchs gegen die Verwalterin ein Wert vom maximal von 10% des Jahresumsatzes der Gemeinschaft anzusetzen (vgl. OLG Köln NZM 2003, 125), der wiederum gemäß § 49a Abs. 1 Satz 1 GKG mit 50% hiervon Berücksichtigung findet.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.11.2002 - 9 U 72/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9493
OLG Hamm, 05.11.2002 - 9 U 72/02 (https://dejure.org/2002,9493)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.11.2002 - 9 U 72/02 (https://dejure.org/2002,9493)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. November 2002 - 9 U 72/02 (https://dejure.org/2002,9493)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 823 § 839
    Straßenverkehrssicherungspflicht zum Schutz vor Gefahren durch Straßenbäume - Sichtkontrolle, Untersuchung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 313
  • NZV 2003, 284
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 10.10.1997 - 9 U 106/97

    Verkehrssicherungspflicht für an einer Straße stehende Bäume

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2002 - 9 U 72/02
    Danach reicht im Regelfall eine in angemessenen Abständen vorgenommene äußere Sichtprüfung, bezogen auf Gesundheit und Standsicherheit, aus (vgl. Senat VersR 1998, 188 ), die grundsätzlich zweimal im Jahr, und zwar einmal in belaubtem und einmal in unbelaubtem Zustand, durchzuführen ist.
  • LG Coburg, 16.01.2008 - 12 O 471/06

    Zum Umfang der Kontrollpflichten des Eigentümers von Bäumen an Straßen

    Unterlässt der Sicherungspflichtige bei Vorliegen derartiger Verdachtsanzeichen eine eingehende Prüfung und übersieht aus diesem Grunde eine vorhandene Bruchgefahr, so ist eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht gegeben (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 5.11.2002, Az. 9 U 72/02 , Jurisfundstelle.) Das Gericht macht sich die überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen ... zu eigen und geht insoweit von einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch die Beklagte aus.
  • AG Lemgo, 12.09.2006 - 19 C 81/06

    Verkehrssicherungspflicht; Kontrolle von Bäumen auf Standsicherheit;

    Erst bei verdächtigen Umständen wie trockenem Laub, dürren Ästen, äußeren Verletzungen oder Beschädigungen, hohem Alter, Erhaltungszustand, Eigenart oder Stellung, statischem Aufbau und Ähnlichem bedarf es der eingehenden Untersuchung (OLG Hamm 9, Urteil vom 5. November 2002, Az: 9 U 72/02; OLG Koblenz, Urteil vom 14. Februar 2001, Az: 1 U 1161/99).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 30.05.2002 - 2 U 93/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8752
OLG Naumburg, 30.05.2002 - 2 U 93/01 (https://dejure.org/2002,8752)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30.05.2002 - 2 U 93/01 (https://dejure.org/2002,8752)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30. Mai 2002 - 2 U 93/01 (https://dejure.org/2002,8752)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Außerordentliche Kreditkündigung; Sperrung der Verfügungsmöglichkeit des Kunden; Unwirksame Kündigung; Darlehen; Schadensersatzpflicht; Vermeintliches Pfandrecht; Feststellungsantrag

  • Judicialis

    BGB § 147; ; BGB § ... 158; ; BGB § 252; ; BGB § 276; ; BGB § 285; ; BGB § 320; ; BGB § 154 Abs. 2; ; BGB § 326 Abs. 1; ; ZPO § 256; ; ZPO § 287; ; ZPO § 711; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 543 Abs. 2 n. F.

  • rechtsportal.de

    Zur Schadensersatzpflicht einer Bank bei unwirksamer Kreditkündigung und Verfügungssperre über den bereits ausgezahlen Darlehensbetrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB a. F. §§ 280, 276, 607; BGB § 675
    Schadensersatzpflicht eines Kreditinstituts bei Kontensperre trotz Guthabens wegen vermeintlicher Gegenansprüche

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Naumburg, 30.05.2002 - 2 U 42/01

    Kündigung des Kontokorrentkredits bei Duldung der Kontoüberziehung nur nach

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.05.2002 - 2 U 93/01
    Insofern wird auf die Ausführungen in dem Rechtsstreit: 2 U 42/01 Bezug genommen.

    Soweit die Klägerin vorträgt, die Beklagte habe die Ablichtung erst im vorliegenden Rechtsstreit erhalten, steht dem entgegen, dass die Ablichtung der Vertragsurkunde erstmals nicht von der Klägerin, sondern vom Geschäftsführer der Beklagten mit Schriftsatz vom 15.11.1999 in den Rechtsstreit: 2 U 42/01 eingeführt worden ist.

    Aus dem Vortrag der Klägerin, einschließlich der von der Beklagten zitierten Passagen aus den Schriftsätzen vom 25.09.2001 und vom 27.07.2000 in dem Verfahren: 2 U 42/01, lässt sich lediglich die Auffassung der Sparkasse entnehmen, sie sei zu einer Valutierung durch Verrechnung berechtigt gewesen, nicht aber dass eine Verrechnung tatsächlich stattgefunden habe.

  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.05.2002 - 2 U 93/01
    Ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses ist gegeben, wenn dem Recht oder der Rechtslage eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BGHZ 69, 144, 147; BGH, NJW 1984, 1118; BGH NJW 1986, 2507).
  • BGH, 09.06.1983 - III ZR 74/82

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Voraussetzungen für das Vorliegen des

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.05.2002 - 2 U 93/01
    Ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses ist gegeben, wenn dem Recht oder der Rechtslage eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BGHZ 69, 144, 147; BGH, NJW 1984, 1118; BGH NJW 1986, 2507).
  • BGH, 22.06.1977 - VIII ZR 5/76

    Zulässigkeit der Feststellungsklage des Drittschuldners

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.05.2002 - 2 U 93/01
    Ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses ist gegeben, wenn dem Recht oder der Rechtslage eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BGHZ 69, 144, 147; BGH, NJW 1984, 1118; BGH NJW 1986, 2507).
  • BGH, 11.06.1981 - III ZR 34/80

    Beamter - Kollegialgericht - Rechtsfrage - Falsche Beantwortung - Verschulden

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.05.2002 - 2 U 93/01
    Auch wenn - wie hier - ein Kollegialgericht die Rechtsauffassung des Schuldners zunächst gebilligt hat, ist dieser nicht in jedem Fall entlastet (BGH NJW 1982, 36).
  • BGH, 04.10.1984 - III ZR 50/83

    Honorarforderungen eines Rechtsanwalts - Schadensersatz aufgrund fehlerhafter

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.05.2002 - 2 U 93/01
    Eine solche Gefährdung liegt in der Regel darin, dass der Beklagte sich eines Anspruchs gegen den Kläger berühmt (BGH VersR 1985, 39).
  • BGH, 09.07.1969 - IV ZR 798/68

    Aufschiebende Bedingungen im Rahmen eines Darlehensvertrages - Auslegung eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.05.2002 - 2 U 93/01
    Bei der von der Beklagten übernommenen Verpflichtung, die vereinbarten Sicherheiten zu stellen, handelte es sich nicht um eine Bedingung im Rechtssinne (§ 158 BGB), sondern um eine von der Beklagten übernommene vertragliche Nebenpflicht (vgl. BGH NJW 1969, 1957).
  • OLG München, 28.04.1995 - 23 U 6537/94

    Voraussetzungen für die Entlassung eines Komplementärs aus der Haftung nach §§

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.05.2002 - 2 U 93/01
    Die Erhebung einer Leistungsklage ist jedoch dann nicht zumutbar, wenn der Kläger seinen Anspruch noch nicht oder nicht ohne Durchführung einer aufwendigen Begutachtung beziffern kann (Greger in: Zöller, a. a. O.; OLG Hamm, OLGR 1995, 201).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 26.09.2002 - 4 U 185/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7980
OLG Zweibrücken, 26.09.2002 - 4 U 185/01 (https://dejure.org/2002,7980)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 26.09.2002 - 4 U 185/01 (https://dejure.org/2002,7980)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 26. September 2002 - 4 U 185/01 (https://dejure.org/2002,7980)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Werbung von Lohnsteuerhilfevereinen; Irreführende und unzulässige Angabe; Unzulässige Selbstanpreisung; Zulässigkeit der namentlichen Nennung von Beratungsstellenleitern; Formal und inhaltlich angemessen gestaltete Namensnennung ; Vermeidung der Erregung ...

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 3; ; UWG § 13 Abs. 2 Nr. 1; ; StBerG § 4 Nr. 11; ; StBerG § 8 Abs. 1; ; StBerG § 8 Abs. 2; ; StBerG § 57 a; ; BRAO § 43 b

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Werbung von Lohnsteuerhilfevereinen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1576
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.03.2001 - I ZR 337/98

    Anwaltsrundschreiben

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.09.2002 - 4 U 185/01
    Verboten sind neben irreführender Werbung insbesondere aufdringliche Werbemethoden, die sich als Ausdruck eines rein geschäftsmäßigen, ausschließlich am Gewinn orientierten Verhaltens darstellen (vgl. dazu etwa BVerfG NJW 2000, 1635 und 3195 sowie NJW 2001, 3324; BGH aaO sowie NJW 1997, 2522, 2532, NJW 2001, 2886, 2887 und WRP 1999, 824, 826; OLG München NJW 2000, 2824, jew. m.w.N.).
  • BVerfG, 12.09.2001 - 1 BvR 2265/00

    Zum anwaltlichen Werberecht

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.09.2002 - 4 U 185/01
    Verboten sind neben irreführender Werbung insbesondere aufdringliche Werbemethoden, die sich als Ausdruck eines rein geschäftsmäßigen, ausschließlich am Gewinn orientierten Verhaltens darstellen (vgl. dazu etwa BVerfG NJW 2000, 1635 und 3195 sowie NJW 2001, 3324; BGH aaO sowie NJW 1997, 2522, 2532, NJW 2001, 2886, 2887 und WRP 1999, 824, 826; OLG München NJW 2000, 2824, jew. m.w.N.).
  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 112/96

    Steuerberaterwerbung auf Fachmessen - Berufswidrige Werbung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.09.2002 - 4 U 185/01
    Verboten sind neben irreführender Werbung insbesondere aufdringliche Werbemethoden, die sich als Ausdruck eines rein geschäftsmäßigen, ausschließlich am Gewinn orientierten Verhaltens darstellen (vgl. dazu etwa BVerfG NJW 2000, 1635 und 3195 sowie NJW 2001, 3324; BGH aaO sowie NJW 1997, 2522, 2532, NJW 2001, 2886, 2887 und WRP 1999, 824, 826; OLG München NJW 2000, 2824, jew. m.w.N.).
  • BGH, 26.05.1997 - AnwZ (B) 67/96

    Berufswidrige Werbung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.09.2002 - 4 U 185/01
    Verboten sind neben irreführender Werbung insbesondere aufdringliche Werbemethoden, die sich als Ausdruck eines rein geschäftsmäßigen, ausschließlich am Gewinn orientierten Verhaltens darstellen (vgl. dazu etwa BVerfG NJW 2000, 1635 und 3195 sowie NJW 2001, 3324; BGH aaO sowie NJW 1997, 2522, 2532, NJW 2001, 2886, 2887 und WRP 1999, 824, 826; OLG München NJW 2000, 2824, jew. m.w.N.).
  • OLG München, 29.03.2000 - 29 U 2007/00

    Zulässigkeit einer aufwendigen Kanzleibroschüre

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.09.2002 - 4 U 185/01
    Verboten sind neben irreführender Werbung insbesondere aufdringliche Werbemethoden, die sich als Ausdruck eines rein geschäftsmäßigen, ausschließlich am Gewinn orientierten Verhaltens darstellen (vgl. dazu etwa BVerfG NJW 2000, 1635 und 3195 sowie NJW 2001, 3324; BGH aaO sowie NJW 1997, 2522, 2532, NJW 2001, 2886, 2887 und WRP 1999, 824, 826; OLG München NJW 2000, 2824, jew. m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 17.08.2000 - 4 U 245/99

    Zulässige Werbeanzeige eines Lohnsteuerhilfevereins - "mehr als 1200

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.09.2002 - 4 U 185/01
    Noch unter Geltung der Regelung in § 3 Abs. 2 WerbeVOStBerG, nach der ausdrücklich nur eine Bekanntgabe des Vereinsnamens gestattet war, hat der Senat entschieden, dass die Nennung der Namen von Bezirksdirektoren zulässig ist, wenn sie dazu dienen soll, den Interessenten an eine in seiner Nähe befindliche Beratungsstelle zu verweisen (Senat OLGR 2001, 187, 188).
  • OLG Karlsruhe, 08.11.2007 - 4 U 178/06

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung eines Lohnsteuerhilfevereins

    (vgl. zur Irreführung der Werbung von Lohnsteuerhilfevereinen in ähnlichen Fällen insbesondere BGH, WM 1981, 845, OLG Dresden, Urteil vom 15.06.2004 - 14 U 2285/03 - OLG Dresden, Urteil vom 22.03.2005 - 14 U 10/05 - die beiden Entscheidungen des OLG Dresden sind - soweit vorliegend von Bedeutung - rechtskräftig, vgl. BGH, Beschluss vom 26.01.2006 - I ZR 141/05 und BGH, Urteil vom 19.04.2007 - I ZR 92/04; vgl. zur irreführenden Werbung von Lohnsteuerhilfevereinen im Übrigen auch OLG Nürnberg, GRUR 2002, 460 und OLG Zweibrücken, NJW-RR 2003, 1576).
  • LG Bonn, 23.05.2018 - 1 O 319/17

    Lohnsteuerhilfeverein, Beratungsbefugnis, Werbung

    Werbemaßnahmen, die dem Interesse des Adressatenkreises gerecht werden, eine sachlich angemessene Information zu finden, die formal und inhaltlich angemessen gestaltet sind und keinen Irrtum erregen, sind nach § 8 Abs. 1 StBerG grundsätzlich erlaubt (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 26.09.2002, 4 U 185/01, NJW-RR 2003, 1576).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 27.06.2002 - 2 W 87/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9222
OLG Schleswig, 27.06.2002 - 2 W 87/02 (https://dejure.org/2002,9222)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27.06.2002 - 2 W 87/02 (https://dejure.org/2002,9222)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27. Juni 2002 - 2 W 87/02 (https://dejure.org/2002,9222)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gesetzliche Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH); Anwendung der Gründungsvorschriften auf Mantelverwendung; Regeln über das Mindeststammkapital und Mindeststammeinlagen ; Grundsätze des Umgehungsschutzes; Registerliche Kontrolle

  • Judicialis

    GmbHG § 5; ; GmbHG § 7; ; GmbHG § 8

  • rechtsportal.de

    GmbHG § 5 § 7 § 8
    GmbH: Keine entsprechende Anwendung der Kapitalschutzregelungen bei Gründung auf Mantelverwendungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2002, 261
  • DB 2002, 2591
  • Rpfleger 2003, 33
  • NZG 2003, 35
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 15.01.2003 - 16 W 3/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,24564
OLG Celle, 15.01.2003 - 16 W 3/02 (https://dejure.org/2003,24564)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.01.2003 - 16 W 3/02 (https://dejure.org/2003,24564)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. Januar 2003 - 16 W 3/02 (https://dejure.org/2003,24564)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 127 § 567
    Anfechtung von Entscheidungen des Landgerichts als Berufungsgericht im PKH-Verfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Stuttgart, 30.10.2003 - 8 W 459/03

    Rechtsanwaltsgebühren: Anfall einer "schriftlichen" Verhandlungsgebühr bei

    c) Nicht zu entscheiden - weil vom Kläger nicht angefochten - ist die Frage, ob das Beschlussverfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO eine volle oder nur eine halbe Prozessgebühr auslöst (im ersten Sinne z.B. OLG Celle OLGRep 2003, 113; 2003 114; a.A. OLG Oldenburg, Beschluss vom 8.5.2003 - 2 G 26/03 unter Zulassung der Rechtsbeschwerde - zit. nach Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 19.01.2003 - 8 W 1/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,14838
OLG Naumburg, 19.01.2003 - 8 W 1/03 (https://dejure.org/2003,14838)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19.01.2003 - 8 W 1/03 (https://dejure.org/2003,14838)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19. Januar 2003 - 8 W 1/03 (https://dejure.org/2003,14838)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 115
    Kindergeld als anrechenbares Einkommen im Rahmen der Prozesskostenhilfe

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Naumburg, 19.02.1997 - 3 WF 17/97

    Kindergeld als anrechenbares Einkommen i.S.d. Prozesskostenhilferechts

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.01.2003 - 8 W 1/03
    Im Rahmen der Prozesskostenhilfe ist Kindergeld Einkommen (so schon OLG Naumburg in FamRZ 1998, 488 = JMBl. LSA 1998, 1019).

    aufgrund § 76 Abs. 1 BSHG zu berücksichtigen ist (vgl. auch OLG Naumburg v. 24.6.1997 Az. 3 WF 42/97 n.v.; dass. v. 19.2.1997, Az. 3 WF 17/97 in FamRZ 1998, 488 = JMBl LSA 1998, 101).

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